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Unsere aktuellen Coronarichtlinien

Stand: 01. Oktober 2022 18:20

Alle Angaben ohne Gewähr

Liebes Publikum,

aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind auch wir verpflichtet offizielle Richtlinien einzuhalten.

Das Land Schleswig-Holstein empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Wir

möchten Sie zu Ihrem und unserem Schutz bitten diese Empfehlung umzusetzen, bis Sie

Ihren Sitzplatz erreicht haben.

Es ist weder ein negativer Test, noch ein Impfnachweis für einen Besuch bei uns nötig. Sollten Sie sich krank fühlen bitten wir Sie zuhause zu bleiben und auf einen Theaterbesuch bei zu verzichten.

Unser ausführliches Hygienekonzept finden Sie unten.

Wir freuen uns sehr Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Ihr FORUM THEATER Pinneberg e.V.

Corona: Über uns

Hygienekonzept

Stand: 11. Oktober 2022 16:02

Alle Angaben ohne Gewähr

Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
zu den Theater-Aufführungen des FORUM THEATER Pinneberg e.V.
im Ratssitzungssaal der Stadt Pinneberg, Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg


  1. Die Zahl der Anwesenden wird den räumlichen Kapazitäten im Ratssitzungssaal entsprechend begrenzt auf insgesamt 100 Zuschauer + Personal.

  2. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m (Bestuhlung) zwischen den Besuchern wird eingehalten.

  3. Hand- und Flächendesinfektionsmittel stehen für alle bereit.

  4. Das Waschen der Hände mit Seife erfolgt in den Toilettenräumen.

  5. Das tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen, bis zum einnehmen des Sitzplatzes.

  6. Nach den Aufführungen werden die Stühle, Handläufe, Türdrücker, Fahrstuhltaster usw. desinfiziert.

  7. Die Toiletten werden nach jeder Veranstaltung gereinigt.

  8. Am Einlass wird Aufsichtspersonal eingesetzt, das auf die Abstandsregelung achtet.

  9. Bei Verstößen gegen die Hygienebestimmungen wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

  10. Die Türen im 1. Obergeschoss (OG) des Sitzungstraktes im Rathaus werden bis zum Vorstellungsbeginn offengehalten. Dies gilt nicht für die Tür zum Sitzungszimmer A, das als Künstlergarderobe dient. Die Oberlichter im Foyer des 1. OG werden ebenfalls offengehalten, um eine bestmögliche Belüftung neben der Lüftungsanlage zu gewährleisten.

  11. Die Hygienemaßnahmen werden in schriftlicher Form in ausreichender Anzahl ausgehängt und die Besucher aufgefordert, diese einzuhalten.

  12. Aushänge gem. § 3 Abs. 3 Corona-Bekämpfungsverordnung werden vorgenommen.

Corona: Impressum
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